Berlin (AP) Der Bürgschaftsausschuss, der über staatliche Garantien für
Unternehmen wie Opel oder Schaeffler zu beraten hat, ist ein
interministerielles Gremium, in dem das Bundeswirtschaftsministerium die
Federführung hat. Neben dem Wirtschaftsressort sind darin das
Bundesfinanzministerium sowie jene Bundesländer vertreten, in denen das
jeweils betroffene Unternehmen Standorte unterhält. Außerdem sitzt darin
der Bürgschaftsmandatar. Zur Zeit ist das die
Wirtschaftsberatungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. Das Gremium gibt
es nicht erst seit Verabschiedung der aktuellen Konjunkturprogramme,
sondern schon wesentlich länger, da auch früher Staatsbürgschaften vergeben
worden sind - zum Beispiel 1999 an den Baukonzern Holzmann.Der
Bürgschaftsausschuss tagt nicht regelmäßig, sondern wenn es einen Anlass
gibt. Dabei befasst er sich in der Regel mit «den großen Fischen», wie es
ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums ausdrückte. Für kleinere
Bürgschaften sind lokale Gremien zuständig, die von örtlichen Handels- oder
Handwerkskammern organisiert werden; für mittlere die jeweiligen
Landesbanken.Maßgebend für die Gewährung einer Bürgschaft sind mehrere
Kriterien. So wird etwa unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität geprüft:
Gibt es für das Unternehmen die Möglichkeit, sich woanders Liquidität zu
besorgen? Nur bei einem Nein wäre eine Staatsbürgschaft zu erwägen.Weiteres
wichtiges Kriterium ist die Frage, wie hoch der volkswirtschaftliche
Schaden wäre, wenn die antragstellende Firma Pleite geht? Dazu muss geprüft
werden, ob das Unternehmen eine «systemische Bedeutung» hat, wie sie jetzt
bei der Hypo Real Estate Bank immer wieder ins Feld geführt
wird.Schließlich spielt auch das Risiko eine Rolle. Eine Bürgschaft wird
nur geleistet, wenn das Ausfallrisiko sehr gering ist. Wie bei privaten
Bürgschaften möchte auch der Staat den Ernstfall vermeiden und nur bürgen,
wenn er mit verhältnismäßig hoher Wahrscheinlichkeit annehmen kann, dass
sein Geld nicht versickert.Normalerweise soll eine Bürgschaft über einen
vorübergehenden Mangel an Kreditwürdigkeit hinweghelfen. Es muss ein nach
Ansicht aller Beteiligten tragfähiges Sanierungskonzept vorliegen. Das
100-Milliarden-Bürgschaftsprogramm des Konjunkturpakets II ist daher nur
mit einem Ausfallrisiko von 1,5 Milliarden Euro im Haushalt angesetzt
worden. Zur Zeit ist überdies in der Diskussion, dem Bürgschaftsausschuss
ein Sachverständigengremium vorzuschalten, um die Entscheidungen zu
entpolitisieren, wie es aus dem Ministerium hieß.© 2009 The Associated
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Tuesday, February 24, 2009
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